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Hier Zensur, wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute

9781465652706
313 pages
Library of Alexandria
Overview
Die Zensur, die Prüfung von Druckschriften vor ihrem Erscheinen im Buchhandel, ist eine Erfindung der geistlichen Machthaber zu Ende des 15. Jahrhunderts. Die Buchdruckerkunst hatte dem geknechteten Gedanken befreiende Flügel verliehen. Nachträgliche Verbote schon gedruckter und verbreiteter Bücher konnten deren Wirkung nicht mehr ersticken; also mußte man die Quellen selbst zu erfassen und einzudämmen suchen, ehe sie erquickend und befruchtend – nach Ansicht der geistlichen Kulturträger vergiftend und verheerend – ins Freie hinaussprudelten. Dem Kurfürsten Berthold von Mainz gebührt der zweifelhafte Ruhm, 1486 in seinem Sprengel die erste Zensurbehörde eingerichtet zu haben; Exkommunikation und schwere Geldstrafe bedrohten jeden, der ein Buch druckte oder auch nur las, dem die geistliche Behörde nicht ihre Genehmigung (Imprimatur, d. h. es werde gedruckt) gegeben hatte, und die Päpste beeilten sich, diese nützliche Einrichtung durch Erlasse und Konzilienbeschlüsse in der ganzen katholischen Christenheit zur Geltung zu bringen. Papst Leo X., der die Kosten zum Bau der Peterskirche durch den Handel mit Ablaßzetteln bestritt und dadurch den Anstoß zur Reformation gab, erließ noch 1515 ein allgemeines Zensuredikt, zwei Jahre bevor Luther seine Thesen an die Schloßkirche zu Wittenberg heftete, und in dem damit ausbrechenden, Jahrhunderte dauernden Kulturkampf war die Zensur, die Unterdrückung aller ketzerischen Schriften und die Verfolgung ihrer Verfasser und Drucker, eine der wirksamsten und immer rücksichtsloser gehandhabten Waffen der klerikalen Heerscharen, ihrer geistlichen und weltlichen Bannerträger. Allmählich wucherte die Zensur auch auf das politische Gebiet hinüber. In Brandenburg-Preußen führte der Große Kurfürst sie 1654 ein; sie richtete sich aber zunächst nur gegen theologische Schriften. Der erste Preußenkönig, Friedrich I. (1701–1713), dehnte sie 1703, während des spanischen Erbfolgekrieges, auf politische Bücher aus, »so den Statum publicum und die in Krieg verwickelten Potentaten betreffen«. Die politische Zensur darf daher als eine Begleiterscheinung kriegerischer Verwicklungen bezeichnet werden. Preußische Zeitungen wurden schon im 17. Jahrhundert durch besondere Zensoren beaufsichtigt. 1708 ernannte Friedrich I. die Berliner Sozietät der Wissenschaften, die Vorläuferin der Akademie, zur obersten brandenburgischen Zensurbehörde. Sie hatte alle »politischen und die Zeit-Geschichte enthaltenden alß gelahrten zur Literatur und Scientien gehörigen Schriften« zu prüfen und alles zu verbieten, »worin der Ehre Gottes und der Würdigkeit der christlichen Religion zu nahe getretten und dieselben einigermaßen verletzet« wurden und was »wider die gesunde Moral oder auch ärgerliche und der christlichen Ehrbarkeit zuwiderlauffende Dinge« enthielt; ebenso alles, worin »von der Regierung oder hohen Obrigkeit insgemein verächtlich und verfänglich geredet, oder in Absicht auf dieselbe gefährliche Principia insinuiret oder zur Unruhe und Zerrüttungen in geist- und weltlichen Stande abziehlende Sätze eingestreuet« waren oder wodurch der Respekt gegen die »höchsten Häubter«, die Ehre und das Interesse des Königs, seines Hauses oder seiner zufälligen Verbündeten verletzt wurde. Von einer einheitlichen Gesetzgebung für alle brandenburg-preußischen Staaten war man aber noch weit entfernt. Für das Herzogtum Magdeburg z. B. besaß die Universität Halle seit 1697 die Zensurhoheit, und mehrfache Versuche, die damit verbundenen beträchtlichen Einkünfte der Berliner Akademie zuzuwenden, stießen auf heftigen und erfolgreichen Widerstand der Hallenser Professoren. Auch ihre eigene Zensurfreiheit wollten sie sich nicht nehmen lassen.